Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag der Aritee Apartments Sonnenschein, Stryckweg 46-48, 34508 Willingen
Inhaber: Thomas Behle
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Aritee Apartments
Sonnenschein.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch Aritee Apartments Sonnenschein zustande. Das heißt, dass bereits
mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der
Buchung durch Aritee Apartments Sonnenschein ein Hotelaufnahmevertrag
abgeschlossen wird. Aritee Apartments Sonnenschein steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat
ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber Aritee Apartments
Sonnenschein zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen Aritee Apartments Sonnenschein
verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in 5 Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Aritee Apartments
Sonnenschein beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Aritee Apartments Sonnenschein verpflichtet sich, die
vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Aritee Apartments Sonnenschein
an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Aritee
Apartments Sonnenschein allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um
5 % anheben.
(4) Die Preise können von Aritee Apartments Sonnenschein
ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung der Aritee Apartments Sonnenschein oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Aritee Apartments Sonnenschein dem
zustimmt.
(5) Rechnungen der Aritee Apartments Sonnenschein ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Aritee Apartments Sonnenschein ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist Aritee Apartments Sonnenschein berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Aritee Apartments Sonnenschein bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(6) Aritee Apartments Sonnenschein ist berechtigt, bei
Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Aritee Apartments
Sonnenschein aufrechnen oder mindern.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Aritee Apartments Sonnenschein (No Show)
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Aritee Apartments
Sonnenschein geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung von Aritee Apartments
Sonnenschein. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Aritee Apartments
Sonnenschein zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen Aritee Apartments Sonnenschein und dem
Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche der Aritee Apartments Sonnenschein auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Aritee Apartments Sonnenschein
ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1
Satz 3 vorliegt.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Wohnungen
hat Aritee Apartments Sonnenschein die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der Wohnungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Aritee Apartments Sonnenschein steht es frei, die
vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu
zahlen.
(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben
genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Rücktritt Aritee Apartments Sonnenschein
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Aritee
Apartments Sonnenschein in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Aritee Apartments
Sonnenschein auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3
Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Aritee
Apartments Sonnenschein gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so
ist Aritee Apartments Sonnenschein ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
(3) Ferner ist Aritee Apartments Sonnenschein berechtigt,
aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
– die von Aritee Apartments Sonnenschein ausgestellte,
schriftliche Buchungsbestätigung nicht innerhalb der in der Buchungsbestätigung
genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt wurde;
– höhere Gewalt oder andere von Aritee Apartments
Sonnenschein nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden;
– welches Aritee Apartments Sonnenschein begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Aritee
Apartments Sonnenschein in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Aritee Apartments Sonnenschein
zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt der Aritee Apartments Sonnenschein
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Wohnungen.
(2) Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen der Aritee
Apartments Sonnenschein spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann Aritee Apartments Sonnenschein aufgrund der verspäteten
Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Sollten Aritee
Apartments Sonnenschein weitere Kosten durch die verspätete Räumung entstehen,
so sind diese ebenfalls in voller Höhe vom Kunden zu entrichten. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
nachzuweisen, dass Aritee Apartments Sonnenschein kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
(5) Haustiere sind im Haus 48 (Wohnungstypen Adlerhorst,
Bienenstock, Fuchsbau und Rehbett) nicht erlaubt und haben hier keinen Zutritt.
(6) Die Ferienwohnung wird vom Aritee Apartments Sonnenschein
in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während
der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
(7) Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den
Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von
Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei
vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung,
Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der
Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits
geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.
(8) Der Mieter haftet für die von ihm und seinen
Mitreisenden verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust
des Objekt-Schlüssels trägt der Mieter die Kosten für den Austausch der
Schließanlage. Aritee Apartments Sonnenschein behält sich vor, bei
Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen
Endreinigungskosten/-aufwendungen liegt, den zusätzlichen Aufwand zu 40,00
€/Stunde in Rechnung zu stellen. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu
protokollieren. Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine
Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter
Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung
mitzuteilen.
§ 7 Haftung Aritee Apartments Sonnenschein
(1) Aritee Apartments Sonnenschein haftet mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn Aritee Apartments Sonnenschein die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Aritee Apartments Sonnenschein beruhen, und Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten der Aritee Apartments Sonnenschein beruhen. Einer Pflichtverletzung
der Aritee Apartments Sonnenschein steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der
Aritee Apartments Sonnenschein auftreten, wird Aritee Apartments Sonnenschein
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder
auf einem Parkplatz der Aritee Apartments Sonnenschein, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Aritee Apartments
Sonnenschein abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet Aritee Apartments Sonnenschein nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.
(3) Weckaufträge werden von Aritee Apartments Sonnenschein
durch die Telefonanlage mit größter Sorgfalt ausgeführt.
(4) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Aritee Apartments Sonnenschein übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Aritee
Apartments Sonnenschein.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Aritee
Apartments Sonnenschein. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Aritee Apartments Sonnenschein.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Jede Übersetzung basiert auf dem deutschen Original. Die
übersetzte Version der deutschen Bedingungen ist eine Gefälligkeitsübersetzung
und dient nur der Information sowie innerbetrieblichen Zwecken. Im Fall von
Streitigkeiten bezüglich des Inhalts oder der Auslegung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Widersprüchlichkeiten oder Abweichungen zwischen der
deutschen Version und der Version in einer anderen Sprache, gilt die deutsche
Version und ist bindend und beweiskräftig. Die deutsche Version muss bei
gerichtlichen Verfahren angewandt werden. Sie befindet sich auf der Webseite https://sonnenschein-willingen.de/wp-content/uploads/2022/12/agb.pdfund
wird Ihnen auf schriftliche Anfrage zugeschickt.
(7) Die Vereinbarung kann online eingesehen werden oder in
Form einer separaten Kopie oder als PDF oder Faxkopie, die allesamt als
Original gelten und gültig und bindend sind. Die Vereinbarung ist ohne Stempel
oder Siegel gültig, bindend und rechtskräftig.
(8) Streitschlichtung: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet,
an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
Willingen, 02.12.2022
Aritee Apartments
Sonnenschein
Thomas Behle
Stryckweg 46-48
34508 Willingen
Tel: 05632/9886-0
Fax: 05632/9886-30
E-Mail: info@sonnenschein-willingen